Energetische Sanierungspflicht für Vermieter 2025–2030
Die Energiewende im Gebäudebereich nimmt Fahrt auf. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 hat bereits neue Standards gesetzt, und die EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024 gibt weitere Fristen vor. Für Vermieter ist die Frage: Was muss wann saniert werden? Was kostet es? Und wie lassen sich Kosten auf Mieter umlegen?
Was gilt bereits jetzt (ab 2024)
GEG 2024: Heizungsgesetz
- Neue Heizungen: Müssen zu 65 % aus erneuerbaren Energien gespeist werden
- Gültig ab: Je nach Gemeindegröße gestaffelt (ab 2024–2028)
- Ausnahme: Alte Heizung läuft weiter bis sie defekt ist (dann Pflicht)
- Gasheizungen: Ab 2045 verboten (kein Weiterbetrieb)
- Lösungen: Wärmepumpe, Fernwärme, Holzpellets, Hybridheizung
EU-Gebäuderichtlinie EPBD: Zeitplan bis 2033
| Frist | Maßnahme | Betroffene |
|---|---|---|
| 2027 | Alle Nicht-Wohngebäude Klasse G: Sanierungspflicht | Gewerbeimmobilien |
| 2030 | Alle Nicht-Wohngebäude Klasse F: Sanierungspflicht | Gewerbeimmobilien |
| 2030 | Wohngebäude: Mindeststandard "E" angestrebt | Vermieter |
| 2033 | Wohngebäude: Mindeststandard "D" angestrebt | Vermieter |
Wichtig: "Angestrebt" bedeutet EU-Ziel, konkrete nationale Umsetzung noch in Diskussion
Was bedeuten die Energieklassen?
| Klasse | Primärenergiebedarf | Typisches Baujahr |
|---|---|---|
| A+ | unter 30 kWh/m² | Passivhaus, Neubau 2020+ |
| A | 30–50 kWh/m² | Neubau 2010+ |
| B | 50–75 kWh/m² | Neubau 2000er |
| C | 75–100 kWh/m² | Sanierter Altbau 1990er |
| D | 100–130 kWh/m² | Teilsaniert 1980er |
| E | 130–160 kWh/m² | Unsaniert 1970er |
| F | 160–200 kWh/m² | Unsaniert 1960er |
| G/H | über 200 kWh/m² | Unrenoviert, alt |
Sanierungskosten: Was kostet die Aufwertung?
| Maßnahme | Kosten pro m² Wohnfläche | Effekt auf Energieklasse |
|---|---|---|
| Dachdämmung | 50–120 €/m² | 1–2 Klassen aufwärts |
| Fassadendämmung (WDVS) | 100–200 €/m² | 1–3 Klassen aufwärts |
| Neue Fenster | 300–600 € pro Fenster | 0,5–1 Klasse aufwärts |
| Heizungstausch (Wärmepumpe) | 15.000–25.000 € je Anlage | 1–2 Klassen aufwärts |
| Kellerdeckendämmung | 20–50 €/m² | 0,5 Klasse aufwärts |
| Vollsanierung G→C | 400–800 €/m² | 4–5 Klassen aufwärts |
Fördermöglichkeiten
- KfW 261 (Energieeffizient Sanieren): Kredit bis 150.000 €/Einheit + Tilgungszuschuss bis 45 %
- BEG (Bundesförderung effiziente Gebäude): Einzelmaßnahmen-Förderung 15–35 %
- Steuerliche Absetzbarkeit: § 35c EStG – bis zu 20 % der Sanierungskosten als Steuerbonus
- Länder-Förderprogramme: Zusätzliche Mittel je nach Bundesland
Energetische Sanierung Förderung im Detail →
Modernisierungsumlage auf Mieter
Kosten energetischer Sanierungen können auf Mieter umgelegt werden:

- § 559 BGB: 8 % der Modernisierungskosten pro Jahr auf Jahresmiete umlegbar
- Kappungsgrenze: Miete darf nicht um mehr als 3 €/m² in 6 Jahren steigen
- Ankündigung: 3 Monate vor Beginn schriftlich ankündigen
- Härtefall: Mieter können Einwand erheben wenn Belastung unzumutbar
Strategische Empfehlungen für Vermieter
- Energieausweis prüfen: Klasse F/G = handlungsbedürftig
- Priorität Heizung: Wenn Heizung über 20 Jahre alt: Jetzt ersetzen und Förderung nutzen
- Dachdämmung kombinieren: Wenn ohnehin Dach-Sanierung nötig, gleich dämmen
- Nicht überhasten: Pflichten sind gestaffelt, keine Panikreaktion nötig
- Fördermittelberatung: Energieberater (BAFA-zugelassen) beauftragen
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FAQ: Sanierungspflicht für Vermieter
Muss ich mein Gebäude bis 2030 auf Klasse E bringen?
Die EU-Richtlinie sieht das als Ziel vor, die konkrete nationale Umsetzung (deutsches Gesetz) ist noch in Diskussion. Aktuell (2024) gibt es noch keine direkte gesetzliche Pflicht zur Aufwertung auf Klasse E bis 2030 – aber die politische Richtung ist klar.
Was passiert wenn ich nicht saniere?
Kurzfristig: Keine direkte Strafe für bestehende Gebäude (Stand 2024). Mittelfristig: Schlechtere Finanzierbarkeit, potenzielle Verkaufswertverluste, mögliche Pflichten durch künftige Gesetze.
Darf ich Sanierungskosten auf den Mieter umlegen?
Ja, bis 8 % der Modernisierungskosten pro Jahr als Mieterhöhung (§ 559 BGB). Mit Kappungsgrenze: +3 €/m² in 6 Jahren. Plus: Mieter sparen Heizkosten, was die Belastung dämpft.
Welche Förderung gibt es für Vermieter?
KfW 261 (Kredit + Tilgungszuschuss), BEG Einzelmaßnahmen (15–35 %), steuerliche Absetzbarkeit nach § 35c EStG. Kombination möglich, aber nicht alle Förderprogramme sind kumulierbar.