Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte in Deutschland erfasst sind. Es wird beim zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt) geführt und enthält alle relevanten Informationen zu einem Grundstück: Eigentümer, Belastungen, Rechte und Lasten. Beim Immobilienkauf ist das Grundbuch das wichtigste Dokument — es sichert das Eigentum und schützt vor versteckten Lasten.

Aufbau des Grundbuchs
Jedes Grundbuchblatt ist in folgende Teile gegliedert:
| Bereich | Inhalt |
|---|---|
| Aufschrift | Amtsgericht, Grundbuchbezirk, Band, Blatt-Nummer |
| Bestandsverzeichnis | Lage, Gemarkung, Flurstück, Größe des Grundstücks |
| Abteilung I | Eigentümer (Name, Anschrift, Erwerbsgrund, Anteil) |
| Abteilung II | Lasten und Beschränkungen (außer Grundpfandrechten) |
| Abteilung III | Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden) |
Abteilung I: Der Eigentümer
Hier steht, wem das Grundstück gehört. Bei Ehepaaren können beide als Eigentümer eingetragen sein (Gesamthandsgemeinschaft oder Bruchteilsgemeinschaft). Beim Kauf wird der neue Eigentümer erst mit Eintragung im Grundbuch rechtlich gesicherter Eigentümer — nicht schon beim Notartermin.
Abteilung II: Lasten und Beschränkungen
Diese Abteilung enthält alles, was das Nutzungsrecht am Grundstück einschränkt:
- Wegerecht: Nachbar darf über das Grundstück gehen oder fahren
- Nießbrauch: Eine Person hat das Recht, das Grundstück zu nutzen und Früchte (Mieten) zu ziehen, ohne Eigentümer zu sein
- Wohnrecht: Eine Person hat das Recht, in dem Haus zu wohnen (z. B. Eltern nach Schenkung)
- Vorkaufsrecht: Die Gemeinde oder eine andere Person darf beim Verkauf als Erstes kaufen
- Auflassungsvormerkung: Sichert den Kaufanspruch des Käufers bis zur endgültigen Eintragung
- Denkmalschutz-Auflage, Bebauungsbeschränkung
Abteilung III: Grundpfandrechte
Hier sind Bankdarlehen eingetragen. Eine Grundschuld ist das typische Sicherungsmittel für Immobilienfinanzierungen. Die Bank lässt sich ins Grundbuch eintragen — solange das Darlehen nicht vollständig zurückgezahlt ist, bleibt die Grundschuld bestehen. Beim Kauf müssen Sie prüfen:
- Ist die eingetragene Grundschuld noch valutiert (also durch ein offenes Darlehen gedeckt)?
- Wird sie beim Kauf gelöscht (Standard) oder übernommen?
- Gibt es Restschulden, die vom Kaufpreis abgezogen werden müssen?
Für die Finanzierungsplanung nutzen Sie unseren Finanzierungsrechner.
Grundbuchauszug: So bekommen Sie ihn
Sie können einen beglaubigten oder unbeglaubigten Grundbuchauszug beim Grundbuchamt (Amtsgericht) beantragen. Seit 2021 gibt es in vielen Bundesländern auch Online-Abruf über das elektronische Grundbuch (ERB). Als Kaufinteressent haben Sie mit Maklernachweis oder notariellem Auftrag das Recht auf Einsicht.
| Auszugstyp | Kosten | Wozu? |
|---|---|---|
| Unbeglaubigt | ca. 10 € | Zur Information, nicht für Notare |
| Beglaubigt | ca. 20 € | Für Bank, Notar, Behörden |
| Amtlicher Ausdruck (elektronisch) | 10–20 € | Rechtlich gleichwertig beglaubigt |
Checkliste: Was im Grundbuch prüfen?
- Ist der Verkäufer wirklich der eingetragene Eigentümer?
- Gibt es Miteigentümer? (z. B. Ehegatte nicht informiert?)
- Abt. II: Wegerechte, Nießbrauch, Wohnrechte — beeinflussen sie Nutzung oder Wiederverkauf?
- Abt. II: Vorkaufsrecht der Gemeinde? (Könnte Kauf blockieren)
- Abt. III: Welche Grundschulden sind eingetragen? Werden sie gelöscht?
- Ist die Auflassungsvormerkung für Sie eingetragen (nach Notartermin)?
Mehr zu den Kosten beim Immobilienkauf finden Sie in unserem Nebenkostenrechner. Details zur Bewertung in unserem Artikel zu Immobilienwert berechnen.
FAQ: Grundbuch
Wann bin ich offiziell Eigentümer?
Rechtlich erst mit Eintragung im Grundbuch. Der wirtschaftliche Übergang (Nutzen und Lasten) erfolgt dagegen meist mit Kaufpreiszahlung, die oft Wochen vor der Eintragung liegt.
Was ist eine Auflassungsvormerkung?
Eine vorläufige Eintragung, die den Kaufanspruch des Käufers sichert. Sobald sie eingetragen ist, kann der Verkäufer die Immobilie nicht mehr an jemand anderen verkaufen.
Bleiben Grundschulden beim Kauf im Grundbuch?
In der Regel werden sie gelöscht. Der Notar wickelt das ab. Alternativ kann eine Grundschuld übernommen werden, was aber nur sinnvoll ist, wenn die Konditionen günstig sind.
Was kostet die Grundbuchumschreibung?
Ca. 0,5 % des Kaufpreises, zusammen mit Notarkosten ca. 1,5–2 % — diese fallen unter die Kaufnebenkosten.
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