Was ist ein Mietspiegel?
Der Mietspiegel (§ 558c BGB) ist ein Verzeichnis der ortsüblichen Vergleichsmieten in einer Gemeinde. Er zeigt, was für Wohnungen mit vergleichbarer Lage, Größe, Ausstattung und Baujahr im gleichen Wohnungsmarkt als "normal" gilt. Der Mietspiegel ist das wichtigste Instrument bei Mieterhöhungen, Streitigkeiten und der Einschätzung des lokalen Mietmarkts.

Einfacher vs. Qualifizierter Mietspiegel
| Typ | Erstellung | Rechtliche Wirkung |
|---|---|---|
| Einfacher Mietspiegel | Von Gemeinde oder Interessenvertretungen erstellt | Orientierungsgröße, nicht zwingend bindend vor Gericht |
| Qualifizierter Mietspiegel | Nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen, von Gemeinde anerkannt (§ 558d BGB) | Höhere Beweislast: Wer abweicht, muss es begründen |
Seit 2022 sind Gemeinden ab 50.000 Einwohnern verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Der qualifizierte Mietspiegel hat die stärkere rechtliche Wirkung.
Was enthält ein Mietspiegel?
Typisch enthält ein Mietspiegel eine Tabelle, die die Mieten nach folgenden Kriterien aufschlüsselt:
- Wohnungsgröße: Kategorien (z. B. bis 40 m², 40–60 m², etc.)
- Baujahr: Ältere Gebäude haben andere Mieten als Neubauten
- Ausstattung: Einfach, mittel, gehoben
- Lage: Gute, mittlere, einfache Lage im Stadtgebiet
- Zuschläge und Abschläge: Für besondere Merkmale (Balkon, Aufzug, Fußbodenheizung etc.)
Wie Vermieter den Mietspiegel nutzen
Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete
Als Vermieter können Sie die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen (§ 558 BGB). Voraussetzungen:
- Aktuelle Miete liegt unter der Vergleichsmiete
- Seit letzter Erhöhung mindestens 15 Monate vergangen
- Kappungsgrenze beachten: max. 20 % in 3 Jahren (in angespannten Märkten 15 %)
- Mieterhöhungsverlangen schriftlich mit Begründung (Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Gutachten)
Begründung der Mieterhöhung
Sie können Ihre Mieterhöhung begründen mit:
- Qualifiziertem Mietspiegel (einfachste Begründung)
- Einfachem Mietspiegel (geringere Beweiskraft)
- 3 Vergleichswohnungen (konkrete Adressen mit Miethöhe)
- Sachverständigengutachten (aufwändig und teuer)
Wie Mieter den Mietspiegel nutzen
- Prüfen, ob die verlangte Miete bei Neuvermietung der Mietpreisbremse entspricht
- Mieterhöhungsverlangen des Vermieters auf Richtigkeit prüfen
- Verhandlungsgrundlage bei der Wohnungssuche
Wo finde ich den Mietspiegel meiner Stadt?
Auf der Webseite der jeweiligen Gemeinde/Stadt. Große Städte wie München, Berlin, Hamburg, Frankfurt veröffentlichen ihre Mietspiegel online. Für Gemeinden ohne eigenen Mietspiegel gelten Ersatzmethoden (Vergleichswohnungen oder Gutachten).
Für die Renditeberechnung mit realistischen Mietpreisen: Mietrendite-Rechner. Erklärung der Mietpreisbremse: Mietpreisbremse erklärt.
FAQ: Mietspiegel
Muss ich als Vermieter den Mietspiegel verwenden?
Nicht zwingend — aber bei Mieterhöhungen ist er die praktischste Begründung. Ohne Mietspiegel müssen Sie mit Vergleichswohnungen oder Gutachten arbeiten.
Was wenn es keinen Mietspiegel gibt?
Bei fehlenden Mietspiegel greift das Mieterhöhungsverlangen auf drei konkrete Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten zurück.
Gilt der Mietspiegel auch bei der Erstvermietung?
Bei der Erstvermietung gilt die Mietpreisbremse (10 % über Mietspiegel), nicht direkt der Mietspiegel selbst.
Wie oft wird der Mietspiegel aktualisiert?
Qualifizierte Mietspiegel müssen alle 2 Jahre angepasst werden. Teilweise werden Zwischenaktualisierungen durch Indexierung vorgenommen.
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